T.O.M. 21.10.2024
Willkommen bei T.O.M. Version 17.12.0
Das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT

NEU: Verlagsbeteiligung: Verlage werden an den Einnahmen der VG WORT aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt. Ab 28. März 2022 sind die Meldeportale der VG WORT geöffnet.


Nächster Meldeschluss: 31. Dezember (Posteingang / Meldungseingang) für:

  • Wahrnehmungsvertrag


WICHTIG:

  • Für die Teilnahme am Onlinemeldeverfahren ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Einsendeschluss für die damit verbundenen Unterlagen (Teilnahmeregistrierung mit oder ohne Wahrnehmungsvertrag) ist jeweils der 31. Dezember (Posteingang bei der VG WORT). Neue Meldesystemregistrierungen, die nach diesem Termin eingehen, werden erst ab Februar berücksichtigt.
  • Wir weisen darauf hin, dass Anmeldungen, die nicht durch Übersenden eines unterschriebenen Wahrnehmungsvertrags/einer Meldesystemregistrierung binnen drei Monaten nach der Online-Meldung vervollständigt werden, wieder gelöscht werden müssen.
  • Nach 30 Minuten ohne aktive Eingabe erfolgt ein TIME OUT und die Verbindung wird automatisch unterbrochen.
    Bei längerer Arbeitsunterbrechung deshalb die bereits erstellten Meldungen sofort absenden und das pdf ausdrucken bzw. speichern, da die Eingaben sonst verlorengehen.


Wenn Sie Anregungen oder Kritik haben, verwenden Sie bitte die bekannten Kontaktwege, um uns dies mitzuteilen. Wir hoffen, dass Sie mit T.O.M. schnell und effizient Ihre Meldungen abwickeln können.

Die Geschäftsleitung und das T.O.M.-Team der VG WORT.